Mit dem Auftrag "Heilt Kranke" (Mt 10,8) hat Jesus seine Sorge für die kranken Menschen auch seinen Jüngern und Jüngerinnen und damit der Kirche als ganzer auf- und übertragen. Das Sakrament der Krankensalbung ist grundgelegt in Jesu gesamtem Verhalten gegenüber den Kranken; es wird angedeutet im Bericht über die Aussendung der zwölf Jünger: "Sie trieben Dämonen aus und salbten viele Kranke mit Öl und heilten sie" (Mk 6,13).
Lange Zeit hat man die Krankensalbung als "Sterbesakrament" verstanden. Die sogenannte "Letzte Ölung" wurde daher meist erst bei unmittelbarer Todesgefahr (oder noch danach) gespendet und von vielen Gläubigen wie ein "Todesurteil" aufgenommen; der Pfarrer wurde daher nicht selten als "Todesbote" gesehen.
Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) hat den ursprünglichen Sinn dieses Sakramentes wieder hervorgehoben und entdeckt. Die Krankensalbung soll jenen gespendet werden, deren Gesundheitszustand bedrohlich angegriffen ist. Anlässe können sein:
Das Sakrament kann wiederholt werden, wenn der/die Kranke nach empfangener Salbung wieder zu Kräften gekommen war und wenn, bei Fortdauer derselben Krankheit, eine weitere Verschlechterung eintritt; es kann also durchaus öfter als einmal empfangen werden!
Wenn der/die schwer Erkrankte (soeben) verstorben ist, wird nicht mehr gesalbt; mit den Angehörigen wird dann "lediglich" für den/die Verstorbene(n) und insbesondere um Kraft für die (lebenden) Hinterbliebenen und Angehörigen gebetet.
Sollten Sie für sich selbst oder für einen Ihrer Angehörigen aus den o.g. Gründen die Spendung der Krankensalbung wünschen, dann rufen Sie im Pfarramt (Tel.: 09242/264) oder im Franziskanerkloster (Tel.: 09242/99100) einfach an.