Sinnvollerweise ist ein frühzeitiges Brautgespräch mit dem Pfarrer des Wohnortes, zu vereinbaren, um alle Fragen und Wünsche hinsichtlich der kirchlichen Heirat zu besprechen. Denn der Pfarrer des Wohnortes (üblicherweise der der Braut) ist dafür zuständig. Ein solches Vorgespräch begnügt sich nicht mit dem Ausfüllen von Anträgen und dem Erfassen der Personaldaten, sondern man wird dabei auch auf den christlichen Sinn einer Ehe zu sprechen kommen.
Das Ehesakrament wird in der Regel im feierlichen Rahmen eines Gottesdienstes in der Kirche gespendet. Die katholische Kirche sieht in der Eheschließung ein Sakrament , d.h. beide Eheleute geben sich das Ja-Wort vor dem Altar und versprechen sich Treue "in guten und schlechten Tagen" bis zum Tod. Sie sind dazu bereit, Kindern das Leben zu schenken und sich gegenseitig zu lieben und zu achten.
Da wir hier in Deutschland in einem konfessionell gemischten Land leben, kommt es häufig vor, daß gemischt-konfessionelle Paare heiraten. Dafür gibt es zwischen den beiden großen Kirchen - der evangelischen und der katholischen Kirche - gemeinsam entwickelte Formen der Eheschließung.
War einer der Partner bereits in einer früheren Verbindung gültig verheiratet, so ist eine zweite Heirat nach katholischem Eheverständnis zu Lebzeiten des geschiedenen Gatten nicht mehr möglich. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die erste Ehe annuliert worden ist. Sprechen Sie auch in einem solchen Fall mit unserem Pfarrer, er kann Ihnen weiterhelfen.
Grundsätzlich kann ein Katholik auch einen nichtchristlichen Partner ebenfalls kirchlich heiraten - dazu bedarf es einer Dispens (Genehmigung), die der zuständige Pfarrer bei seinem Bischof einholen muß. Allerdings müssen grundlegende Übereinstimmungen vorausgesetzt werden: So muß beispielsweise gewährleistet sein, daß beide das gleiche Eheverständnis mitbringen ( also z.B. eine gleichberechtigte Partnerschaft von Mann und Frau gewünscht ist, eine Vielehe (wie im Islam zugelassen) ausgeschlossen wird usw..)
Im allgemeinen heiratet ein Paar am Wohnort der Braut. Der dortige Pfarrer ist grundsätzlich zuständig für die Heirat. Aber es ist immer auch eine anderer Ort möglich. Am besten besprechen beide dies in einem Brautgespräch mit dem Pfarrer vor Ort. Sollten sie etwa einen befreundeten Priester vorziehen oder eine besonders schöne Kirche im Blick haben, so wären die dortigen Gemeindeleiter die Ansprechpartner. Sie können dann quasi durch Beauftragung des zuständigen Pfarrers die Trauung vornehmen.
Es ist sogar erwünscht, daß die Brautleute den genauen Ablauf der Trauungszermonie mitbestimmen. Soll die Heirat im Rahmen einer festlichen Trauung oder eines Brautamtes erfolgen? Welche Lieder gesungen, welche Orgelstücke gespielt, ob ggf. Trauzeugen bestimmte Aufgaben übernehmen sollen, ob ggf. ein evangelischer Amtskollege des Gemeindepfarrers sich beteiligt - all diese und weitere Fragen werden in einem Brautgespräch erörtert.
Wir bitten um Beachtung, dass wir derzeit nur Trauanfragen aus den Pfarreien Gößweinstein und Wichsenstein annehmen.