Der Weg des zurückgekehrten, schon früher einmal katholisch gewesenen Mitglieds erfolgt über den Weg der Wiederaufnahme und führt schließlich zu einer (festgelegten aber individuell abstimmbaren) Wiederaufnahmefeier. Vorausgegangen ist dieser in aller Regel mindestens ein ausführliches Gespräch mit einem Priester seiner Wahl. Dieser Priester holt sich dann die Erlaubnis bei seinem Bischof, die betreffende Person wieder in die Kirche aufzunehmen. Eine erneute Taufe ist nicht möglich, weil eine einmal empfangene Taufe ihre Gültigkeit nie verliert. Die Erlaubnis des Wiedereintrittes durch einen Bischof besagt nicht, daß "Sie ein besonders schwerer Fall" wären. Vielmehr ist der Bischof generell letztzuständig für die Mitgliedschaft seiner Kirche.
Im allgemeinen werden Sie im Laufe dieses Prozesses anhand des Apostolischen Glaubensbekenntnisses gefragt, ob Sie den darin ausgedrückten Glauben aus freien Stücken annehmen möchten, ob Sie auch ohne Zwang diesen Schritt tun möchten. Dann werden Sie in einer für Sie angemessenen Aufnahmefeier in der Kirche aufgenommen, je nach dem Stand, den Sie mitbringen, ggf. auch gleichzeitig gefirmt und Sie werden zuvor das Bußsakrament empfangen. Auch hier gibt es keine erneute Taufe. Die gelegentlich zu hörende Wendung, jemand sei "umgetauft" worden, ist falsch und irreführend. Es gibt nur ein Sakrament der Taufe, das von (fast) allen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt wird.
Gehörten Sie bisher einer anderen christlichen Kirche an und sind daher auch getauft, so erfolgt die Aufnahme in die katholische Kirche nicht nach einer festgelegten Dauer oder Richtlinie. Vielmehr werden in Gesprächen mit einem Priester Ihrer Wahl die Umstände und Hoffnungen, Wünsche sowie Ihre Vorstellungen von Glaube und Kirche erörtert. Danach wird gemeinsam der Weg der Aufnahme verabredet, der für Sie der geeignetste ist. In diesem Fall ist der Weg des Katechumnats für Sie vorgeschrieben.