Der Elternbeiträge wird für das ganze Kindergartenjahr (12 Monate) gezahlt. Er setzt sich zusammen aus der Buchungszeit, dem Spiel- und dem Getränkegeld.
Für Kinder, ab dem 3. Lebensjahr wird ein staatlicher Zuschuss von 100 € gewährt.
Eine Übernahme der Elternbeiträge aus sozialen Gründen ist auf Antrag möglich. In manchen Fällen übernimmt das Jugendamt ganz oder teilweise die Kosten für den Kindergarten- oder Kinderkrippenbesuch. Das dazu benötigte Formular und nähere Auskünfte erhalten sie bei der Kindergartenleitung.
Eine Kündigung des Kindergarten- oder des Kinderkrippenplatzes ist während des Jahres mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Zum Ende des Kindertagesstättenjahres ist die Kündigung nur zum Ende des Monats August möglich.
Für Kinder, die in die Schule kommen endet der Betreuungsvertrag automatisch zum 31. August. Er muss nicht gekündigt werden.